Sonstiges

Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.

Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.

§1

Auf der Grundlage des Paragraph 6 Abs. 1 der Satzung der Kreisjägerschaft Greiz e.V. beschließt die

Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.

§2

Die Beitragsordnung regelt die Jahresbeiträge der Mitglieder der Kreisjägerschaft Greiz e.V. durch

Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für

Kreisjägerschaft, Landesjagdverband Thüringen und DJV zusammen und ist zum 31.01. eines jeden

Jahres fällig.

Die Beitragszahlung erfolgt ab dem Beitragsjahr 2024 im SEPA-Lastschriftverfahren oder per

Überweisung.

Bis zum 31.12. des Vorjahres hat das Mitglied, das die Kreisjägerschaft zur Einziehung im SEPA-

Lastschriftverfahren ermächtigt hat, für die Einziehung relevante Änderungen (z.B. Dauer des

Jagdscheines/Haftpflichtversicherung, Bankverbindung etc.) dem Vorstand schriftlich (eMail/Brief)

mitzuteilen. Soweit die Einziehung aufgrund versäumter Änderungsmitteilung nicht erfolgen kann, ist

das Mitglied für die hieraus entstehenden Kosten in Anspruch zu nehmen. Sind Beiträge nicht

rechtzeitig auf dem Vereinskonto eingegangen, befinden sich diese Mitglieder in Verzug.

§3

Ehrenmitglieder entrichten keinen Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft, allerdings für LJV und DJV.

§4

Mitglieder bis 25 Jahre, die kein oder wenig Einkommen haben (Lehre/arbeitslos), erhalten einen

Beitragsnachlass auf den Jahresbeitrag der Kreisjägerschaft in Höhe von 50% (nicht auf LJV und DJV

bezogen).

§5

Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft und wurde mit Beschluss der

Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 geändert.

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Beitragsordnung der Kreisjägerschaft Greiz e.V.

§ 1

Auf der Grundlage des Paragraph 6 Abs. 1 der Satzung der Kreisjägerschaft Greiz e.V. beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.

§ 2

Die Beitragsordnung regelt die Jahresbeiträge der Mitglieder der Kreisjägerschaft Greiz e.V. durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für Kreisjägerschaft, Landesjagdverband

Thüringen und DJV zusammen und ist zum 31.01. eines jeden Jahres fällig. Sind Beiträge nicht rechtzeitig auf dem Vereinskonto oder beim Schatzmeister eingegangen, befinden sich diese Mitglieder in Verzug.

§ 3

Ehrenmitglieder entrichten keinen Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft, allerdings für LJV und DJV.

§ 4

Mitglieder bis 25 Jahre die kein oder wenig Einkommen haben (Lehre/arbeitslos) erhalten einen Beitragsnachlass für den Jahresbeitrag der Kreisjägerschaft in Höhe von 50% (nicht auf LJV und DJV bezogen).

§ 5

Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.

§ 6 lnkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft.

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